Rauchwarnmelder: neue Gesetze, neue Richtlinien - mehr Sicherheit
Es kann brenzlig werden...
Was ist wichtiger als die Gesundheit und das Leben? Rauchwarnmelder können Leben retten - sofern es sie in den Räumen gibt und sie funktionstüchtig sind.
In Hessen gilt für Neu- und Umbauten seit 24.06.2005 die Pflicht Rauchwarnmelder anzubringen. Für bestehende Wohnungen wurde die Frist zur Nachrüstung bis 31.12.2014 eingeräumt. Weitere Infos finden Sie auf unserer Seite Downloads.
Die gesetzliche Einbaupflicht für Rauchwarnmelder betrifft Eigentümer bzw. Vermieter: sie müssen den Einbau veranlassen. Die Betriebsbereitschaft ist durch die unmittelbaren Nutzer (Bewohner/Mieter) der Wohnung zu gewährleisten - es sei denn der Eigentümer übernimmt die Wartung. Für diese Räume gilt die Pflicht:
- Schlafräume
- Kinderzimmer
- Flure, über die Rettungswege von Aufenthaltsräumen führen
Professioneller Einbau und Wartung von Rauchwarnmeldern
Es gibt viele Produkte auf dem Markt - doch wenn bei Einbau oder Wartung Fehler unterlaufen, wird es u.U. lebensgefährlich! Im Brandfall verfolgen die Behörden und die Versicherung den Hergang bis zum Anfang. Dazu gehört auch das Produkt inklusive dessen Montage.
Wir setzen auf Qualität - und verwenden bevorzugt das Modell Ei650. Generell bieten wir Ihnen den fachgerechten Einbau von Rauchmeldern der renommierten Firma Ei Electronics sowie die fachmännische Wartung durch DIN 14676 geschultes Personal.
Überlassen Sie uns Ihre Sicherheit - denn Sie haben nur ein Leben.